Neuregelung des deutsches
Staatsangehörigkeitsgesetz
Einladung
des Duisburger Flüchtlingsrates
zum Vortrag
im Internationalen Zentrum
(Flachsmarkt 15, 47053 Duisburg)
am 08. Oktober 2024
17 Uhr im großen Saal
Seit dem 27. Juni 2024 ist es möglich, schon nach fünf
Jahren die deutsche Staatangehörigkeit zu erlangen und
gleichzeitig die ursprüngliche Staatsangehörigkeit
behalten zu können.
Wir freuen uns, dass Frau Pickartz, Abteilungsleiterin der
Ausländer- und Einbürgerungsbehörde Duisburg, uns
über die Verbesserungen und die aktuellen Abläufe
informieren wird. Insbesondere die neuen Auflagen, die
mit dieser Gesetzesreform einhergehen sind
entscheidend für einen Erfolg.
Die Veranstaltung ist kostenlos und öffentlich.
Jede/r, die/der selbst oder Migrant*innen unterstützen
möchte, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, ist
herzlich willkommen!